Dass Pausen so wichtig wie die Arbeit selbst sind, wissen Sie seit Ihrer Schulzeit. Ob Sie am Computer arbeiten, in der Werkstatt oder in der Produktionshalle: Ohne Pause werden Sie zu einer Gefahr für sich und Ihre Arbeit.
Halten Sie die Pausen ein!
Durch eine strikte Pausendisziplin sind Sie nett
- zu sich selbst, weil Sie Ihre Gesundheit schonen
- zu Ihrem Arbeitgeber, weil Sie aktiv und konzentriert bleiben.
Wie oft und wie lange?
Vater Staat schreibt Mindestpausen für Mitarbeiter in Unternehmen mit oder ohne Betriebsrat vor. Gleichgültig, ob der Arbeitgeber sich nach einem Tarifvertrag zu richten hat oder nicht. Pausen müssen Sie als Arbeitnehmer einhalten, selbst wenn Sie sich pausenlos fit fühlen.
Arbeiten Sie also
- bis zu sechs Stunden, müssen Sie keine Pause nehmen.
- über sechs Stunden bis zu neun Stunden, stehen Ihnen mindestens 30 Minuten Unterbrechung zu.
- über neun Stunden, können Sie mindestens 45 Minuten Ruhe einlegen.
Was eine Ruhepause ist
Arbeitsunterbrechungen gelten als Ruhepause, wenn Sie weder arbeiten noch sich dafür bereit halten müssen. Entscheiden Sie allein, wo und wie Sie diese Zeit verbringen.
Was eine Betriebspause ist
Können Sie wegen technischer oder organisatorischer Hemmnisse die Hände in den Schoß legen, tritt eine Betriebspause ein. Diese gilt als Arbeitszeit, weil Sie jederzeit bereit sein müssen, weiter zu arbeiten.
Wann, wo, wie lange?
Ihr Arbeitgeber kann nicht täglich nach Gutdünken Ihre Pause festlegen. Die Pausenzeiten müssen im Voraus feststehen. Dabei ist ausreichend, wenn er den Zeitrahmen inhaltlich vorgibt (zum Beispiel zwischen 11.30 und 14.00 Uhr).
Dienstpläne
Dienstpläne sind nur gültig, wenn sie Ruhepausen berücksichtigen.
Betriebsrat
Ihr Betriebsrat kann bei der Festlegung der betrieblichen Pausen mitbestimmen.
Bezahltes Nichtstun?
Pausen gelten als Freizeit. Sie werden nicht bezahlt.
Sollte Ihr Betrieb großzügiger sein, freuen Sie sich. Denn das beruht meist auf einer Betriebsvereinbarung, einer betrieblichen Übung oder auf einer Regelung im Tarifvertrag.
Ausnahme:
Sind Sie unter Tage im Bergbau beschäftigt, gilt Ihre Ruhepause auch als Arbeitszeit.
Schinden verboten!
Beschäftigt Ihr Arbeitgeber Sie pausenlos oder nur mit unzureichender Rast, handelt er ordnungswidrig. Gefährdet er darüber hinaus durch die Verweigerung von Mußezeiten vorsätzlich Ihre Gesundheit, bekommt er womöglich sogar Ärger mit dem Staatsanwalt.
Ausnahmen bestätigen die Regel
Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle Arbeitnehmer.
Ausnahmen sind zum Beispiel zulässig für
- leitende Angestellte
- Chefärzte
- Kirchenmitarbeiter
- Besatzungsmitglieder von Schiffen und Flugzeugen.
Durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag können Sie als Mitarbeiter im Schicht- oder Verkehrsbetrieb auf Kurzpausen von angemessener Dauer verwiesen werden.
Darüber hinaus gibt es weitere Sonderregelungen für zum Beispiel
- Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Bildschirmarbeit - "Take a break"
Für Ihre Arbeit am Computerbildschirm schreibt die Arbeitsstättenverordnung (Anhang 6 ArbStättV) zwingend regelmäßige Pausen vor. Genauere Angaben darüber, in welchem Abstand die Pausen durchzuführen sind, werden dagegen nicht gemacht.
Wann Sie pausieren sollen, wie lange und in welchem Abstand finden Sie dagegen meist in Ihrer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag. Im Zweifel fragen Sie Ihren Betriebsrat.