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Diebstahl über Internet

Checkliste Internetabzocke

15.05.2019

Vorsicht vor Internetabzocke

Vorher

Bevor Sie sich auf einer Internet-Seite für ein Angebot registrieren, sollten Sie auf Folgendes achten:

Informieren Sie sich über den Inhalt des Angebotes. Dazu gehören Infos über den Dienstanbieter und die eigentliche Dienstleistung. Auch ein Rückgaberecht oder Zahlungsmodalitäten sind wichtig. Viele Informationen können Sie dem Impressum oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen.

Achten Sie auf versteckte Kostenhinweise am Seitenende.

Gehen Sie sparsam und zurückhaltend mit Ihren persönlichen Daten um.

Lesen Sie die Vertragsbedingungen vor einer Bestätigung sorgfältig und gewissenhaft durch. Ergeben sich Hinweise auf einzuhaltende Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen sollten Sie vorsichtig sein!

Prüfen Sie die Voraussetzungen und das Bestehen eines zweiwöchigen Widerrufsrechtes.

Prüfen Sie die Betreiberangaben im Impressum. Ist dort beispielsweise nur ein Postfach oder eine ausländische Adresse angeführt, sollten Sie vorsichtig sein. Denn bei einem ausländischen Anbieter kann es Schwierigkeiten bereiten, seine Rechte als Verbraucher durchzusetzen.

 

Nachher

Sollten Sie trotz aller Vorsicht eine unberechtigte Rechnung erhalten, sollten Sie Folgendes tun:

Gehen Sie nicht auf diese Rechnung ein und bezahlen Sie die geforderte Summe nicht.

Widersprechen Sie der unberechtigten Forderung per Brief umgehend.

Wenn Ihre minderjährigen Kinder einen vermeintlichen Vertrag abgeschlossen haben, sollten Sie als Erziehungsberechtigter handeln: Teilen Sie dem Dienstanbieter mit, dass Sie den unwirksamen Vertrag nicht genehmigen.

Lassen Sie sich auch nicht durch Mahn- oder Inkassoschreiben beeindrucken oder zu einer Zahlung verleiten. Auch angedrohten Schufa-Einträgen können Sie grundsätzlich gelassen entgegensehen. Im schlimmsten Fall sollten Sie eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen.

Sollte Ihnen ein gerichtlicher Mahnbescheid zugehen, besteht allerdings Handlungsbedarf: Beachten Sie die zweiwöchige Widerspruchsfrist.

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