... der Vermieter als Gesetzgeber
Eine Hausordnung macht nur Spaß, wenn man einen anderen beim Verstoß erwischt. Aber oft geht es nicht ohne, denn nur so lässt sich ein reibungsloses Zusammenleben der Mieter regeln.
Für D.A.S. Rechtsschutz-Kunden der ERGO
Finden Sie hier unser Formular zur Hausordnung
Ordnungsmacht ...
Ebenso wie Ihnen unwirksame Klauseln im Mietvertrag nicht schaden, können Ihnen auch unsinnige Anweisungen in einer am Ende des Mietvertrages abgedruckten Hausordnung nichts anhaben. Gesetzliche Bestimmungen schützen Sie davor. Es sind keine Regelungen zulässig, die Sie in einer Hausordnung nicht vermuten können oder die Sie als Mieter unangemessen benachteiligen. Ein korrektes Muster für eine Hausordnung finden Sie hier.
Durch eine Hausordnung lassen sich aber regeln
- Ruhezeiten
- Benutzungszeiten für Gemeinschaftsräume (Waschräume, Speicher etc.)
- Einteilungen für die Treppenhausreinigung und Schneefegen, "Kehrwoche"
- Unterstellen von Kinderwägen und Fahrrädern
- Bestimmungen zum Schutz vor gegenseitigen Belästigungen
Einseitig ändern darf Ihr Vermieter eine mit dem Mietvertrag verbundene Hausordnung übrigens nicht. Nur, wenn die Mieter zustimmen, darf umgestaltet werden.
... mit Einschränkungen
Als Herr des Hauses kann der Vermieter aber auch nach Abschluss des Mietvertrages in Eigenregie Regeln als verbindlich aufstellen und sie zum Beispiel im Treppenhaus aushängen. Zusätzliche, im Mietvertrag nicht geregelte Pflichten dürfen durch eine solche einseitige "Befehlsausgabe" nicht angeordnet werden. Dass Sie zum Beispiel im Winter auf dem Bürgersteig den Schnee zu räumen haben, kann nur in einer dem Mietvertrag angefügten Hausordnung stehen und nicht am "schwarzen Brett". Die zeitliche Einteilung dafür kann dagegen in einer einseitig aufgestellten Hausordnung vorgenommen werden.
Unwirksame Regeln
Die Richter entscheiden regional sehr unterschiedlich, was in einer Hausordnung geregelt und was nicht geregelt werden darf.
Als unwirksam werden meist Regelungen angesehen, wenn Sie Ihnen verbieten
- zu bestimmten Tages- oder Nachtzeiten zu duschen oder zu baden (Vorsicht: Es gibt einige Gerichte, die anders urteilen!)
- Ihren Kinderwagen im Hausflur zu parken, wenn sie den Wagen sonst über mehrere Stockwerke oder in den Keller schleppen müssen
- Besuch nach 22 Uhr zu empfangen
- nur eine Stunde täglich oder gar nicht zu musizieren
Lassen Sie sich nicht drohen. Eine Kündigung wegen kleiner Verstöße wie unterlassene Treppenhausreinigung oder das Abstellen von Fahrrädern ist rechtlich nur schwer vorstellbar.
Wichtige Vorschriften:
§ 305 BGB Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln
§ 307 BGB Inhaltskontrolle