Der erste Schritt, wenn Ihnen ein Mangel in der Wohnung auffällt, ist die Benachrichtigung des Vermieters.
Sie sollten Ihn umgehend darüber informieren, welches Problem genau aufgetreten ist und ihn bitten, das schnellstmöglich zu beheben.
Wenn in der Wohnung die Heizung ausfällt, ist es sicher am dringendsten, dass sie wieder richtig läuft. Auch dem sparsamsten Mieter ist das meistens wichtiger als die Freude über einen eingesparten Betrag bei einer Mietminderung.
Zur Sicherheit sollten Sie dafür sorgen, dass Sie diese Mängelanzeige an den Vermieter auch beweisen können. Zum Beispiel könnte ein Zeuge bestätigen, dass Sie dem Vermieter am 15.6.18 um 16.20 Uhr persönlich mitgeteilt haben, dass sich hinter dem Kleiderschrank im Schlafzimmer Schimmel gebildet hat.
Oder Sie machen die Meldung schriftlich. Dann sollten Sie aber im Ernstfall nachweisen können, was in dem Schreiben steht und wann der Vermieter es erhalten hat.
Mit diesem Formular können Sie auch nochmal an die Erledigung erinnern.
Idealerweise meldet sich der Vermieter schon nach Ihrer ersten Mitteilung und kümmert sich um die Behebung des Mangels. Dafür steht Vermietern dieses Formular zur Verfügung.
Eine Mietminderung müssen Sie dabei nicht ankündigen.
Tipp
Setzen Sie dem Vermieter sofort eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels. Und je schlimmer der Mangel ist, umso kürzer können Sie die Frist setzen.
Im extremen Notfall können und müssen Sie natürlich sofortige Maßnahmen ergreifen, also bei einem Brand die Feuerwehr anrufen und nicht den Vermieter informieren, dass die Wohnung zusehends mangelhafter wird.