Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Preiserhöhung".
Haben Sie mit dem Verkäufer einen Festpreis vereinbart, müssen Sie eine Preiserhöhung nicht akzeptieren.
Preisanpassungsklauseln sind nur unter eng begrenzten Voraussetzungen wirksam, so z.B. nur bei Lieferfristen von mehr als 4 Monaten. Die weiteren Voraussetzungen finden Sie in unserem Ratgeberteil.
0800 3746-555 gebührenfrei